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Kryptosteuern 2026: fünf Länder im Vergleich

Von Captain Trading··19 Min.

Ein Gewinn von 40.000 €, am selben Tag, auf derselben Exchange, mit derselben Strategie erzielt, kostet einen französischen Steueransässigen 12.560 € an Steuern und einen luxemburgischen Steueransässigen, der seine Position länger als sechs Monate gehalten hat, null. Das ist weder eine Nische noch ein Steuertrick — das ist das Recht beider Länder, schwarz auf weiß geschrieben. Was sich zwischen beiden unterscheidet, ist nicht die Krypto, sondern der Steuerwohnsitz dessen, der verkauft.

Fünf französischsprachige Länder, fünf Logiken, die fast nichts gemeinsam haben. Frankreich besteuert ab dem ersten Euro, lässt aber innerhalb des Portfolios freien Lauf. Belgien hat gerade eine Steuer von 10 % eingeführt, die von einer Momentaufnahme zum 31. Dezember 2025 ausgeht. Die Schweiz besteuert nicht den Gewinn, sondern jedes Jahr das Vermögen. Luxemburg wartet sechs Monate und gibt danach auf. Kanada besteuert nur die Hälfte des Gewinns — aber diese Hälfte zu deinem Grenzsteuersatz.

Diese Seite ist der Einstiegspunkt der Serie: Sie vergleicht und verweist dann auf die fünf ausführlichen Artikel. Sie behandelt die Einkünfte 2026, Rechtsstand zum 3. September 2026, jede Zahl gestützt auf einen verlinkten offiziellen Text. Wenn ein Punkt durch keinen Text geklärt ist, schreiben wir das, statt ihn zu erfinden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Frankreich: 31,4 % und nicht 30 %, ab dem ersten Euro oberhalb von 305 € jährlicher Veräußerungen — aber als einziges der fünf Länder mit einem Steueraufschub beim Tausch Krypto gegen Krypto (die Schweiz besteuert den privaten Gewinn ohnehin gar nicht).
  • Belgien: 10 % seit dem 1. Januar 2026, nach einem Freibetrag von 10.000 € pro Person, und ohne kommunale Zuschlagsteuern.
  • Schweiz: 0 % auf den privaten Kapitalgewinn, Derivate inbegriffen — aber eine jährliche kantonale und kommunale Vermögenssteuer sowie auf dem Vermögen bemessene AHV-Beiträge der Nichterwerbstätigen.
  • Luxemburg: 0 % ab einer Haltedauer von sechs Monaten; darunter progressiver Tarif, bis zu 47,18 % Grenzbelastung.
  • Kanada: die Hälfte des Gewinns fließt ins steuerpflichtige Einkommen ein, das entspricht einem effektiven Satz von 12,845 bis 26,6525 % für einen Einwohner von Québec.
  • Der Verlustvortrag unterscheidet die fünf Länder heftiger als die Sätze: zehn Jahre bei französischen Derivaten, null Jahre in Belgien und Luxemburg, unbegrenzt in Kanada, und in der Schweiz überhaupt keine Verrechnung.
  • Umziehen löscht nichts: Belgien behandelt den Wegzug aus dem Staatsgebiet als fiktive Veräußerung des gesamten Portfolios, Kanada als fingierte Verfügung.
  • Zwei Länder gewähren ein Step-up bei der Zuwanderung — Belgien und Kanada. Luxemburg gewährt keines; in Frankreich sieht das kein Text vor: Der Punkt ist nicht geklärt.
  • 2026 ist das erste von DAC 8 erfasste Jahr in den drei EU-Ländern der Serie, mit ersten Übermittlungen 2027. Die Schweiz erhebt 2026 noch nicht, und Kanada hat nichts verabschiedet: Bei ihnen kommt der CARF erst später.
  • Keines dieser Regelwerke behandelt Perpetuals, Staking und DeFi ernsthaft: Das ist die gemeinsame Lücke aller fünf Rechtsordnungen.

Die große Vergleichstabelle

Erste Lesart: das Regime, der Satz und das, was auch ohne Verkauf fällig wird.

LandRegime des privaten GewinnsSatz auf den VeräußerungsgewinnSchwelle oder FreibetragJährliche Steuer auf den Bestand
FrankreichEinheitliche Pauschalsteuer, Art. 150 VH bis des CGI31,4 % (12,8 + 18,6)Befreiung unterhalb von 305 € jährlicher VeräußerungserlöseKeine
BelgienSonstige Einkünfte, Kategorie c) von Art. 90, Abs. 1, Nr. 9 CIR 9210 %, ohne kommunale ZuschlagsteuernFreibetrag von 10.000 € pro natürlicher PersonKeine
SchweizPrivater Kapitalgewinn ausserhalb des Geltungsbereichs, Art. 16, Abs. 3 DBG0 %GegenstandslosJa: kantonale und kommunale Vermögenssteuer, zuzüglich AHV-Beiträge
LuxemburgAußerhalb des Anwendungsbereichs ab sechs Monaten, Art. 99bis L.I.R.0 % ab sechs Monaten; darunter progressiver Tarif, bis zu 47,18 %Freigrenze von 500 € pro Jahr unter sechs MonatenKeine
KanadaKapitalgewinn, Einbeziehung zu 50 %, Art. 38a) LIR12,845 bis 26,6525 % effektiv in QuébecKeineKeine

Zweite Lesart, die für einen aktiven Trader zählt: was aus einem Verlust wird, wie sich der Anschaffungspreis berechnet, und was abzugeben ist.

LandDerivate und PerpetualsVerlustvortragBerechnungsmethodeErklärungspflichten
FrankreichAußerhalb des Spot-Regimes: Termin-Finanzinstrumente, Art. 150 terSpot: kein Vortrag. Derivate: zehn JahrePro-rata des gesamten Portfoliowerts: weder FIFO noch LIFO2086 und 2042 C, plus 3916-3916 bis für jedes ausländische Konto
BelgienGleiche Kategorie, gleicher Satz von 10 %Kein Vortrag: Verrechnung innerhalb des Jahres, über alle Kategorien c) hinwegAnschaffungspreis, oder Wert zum 31. Dezember 2025 für zuvor erworbene VermögenswerteErklärung in der IPP stets Pflicht; zentrale Kontaktstelle der Nationalbank in vorsichtiger Auslegung, da kein Text ausdrücklich ein Krypto-Konto anspricht
SchweizGleiches Regime wie Spot: steuerfrei — zählen aber zu den Kriterien des Safe HarborKein privater Verlust abziehbarVerkehrswert zum 31. Dezember; vorrangig ICTax-ListeKantonales Wertschriftenverzeichnis: kein eigenes Formular für ausländische Konten
LuxemburgNicht geklärt: Das Rundschreiben enthält das Wort „Derivat“ nichtAb sechs Monaten: nichts. Spekulationsgewinne: nur im gleichen JahrGewichteter Durchschnittspreis verpflichtend, FIFO und LIFO ausdrücklich ausgeschlossenFormular 100, Felder 1109 bis 1112 des Jahrgangs 2025
KanadaJede Schließung und jede Liquidation ist eine VerfügungKapitalverluste: drei Jahre rückwirkend, unbegrenzt vorwärts, nur auf KapitalgewinneDurchschnittskosten gleichartiger VermögenswerteT1 und Anlage 3; in Québec TP-21.4.39 bereits ab dem bloßen Besitz

Derselbe Gewinn von 40.000, fünf Rechnungen

Balkenvergleich der Steuer auf einen Gewinn von 40.000 in fünf Ländern: Frankreich 12.560 Euro, Kanada und Québec 5.138 bis 10.661 Dollar, Belgien 3.000 Euro, Schweiz und Luxemburg null

Derselbe Gewinn, fünf Rechnungen — und zwei Nullen, die jeweils eine Bedingung verbergen.

Bewusst einfache Annahmen: ein Gewinn von 40.000 Geldeinheiten, erzielt 2026 mit Bitcoin, das zwei Jahre zuvor gekauft wurde, durch eine alleinstehende Person ohne weiteres Kapitaleinkommen. Die Beträge stehen in der Währung des jeweiligen Landes — die Sätze dagegen sind vergleichbar.

LandSteuerbemessungsgrundlageGeschuldete SteuerWas die Berechnung entgleisen lassen kann
Frankreich40.000 €12.560 €Der Zusatzbeitrag für hohe Einkommen oberhalb von 250.000 € Referenzeinkommen (RFR)
BelgienGewinn nach dem 31. Dezember 2025, hier vereinfachend gleich dem Gesamtgewinn gesetzt: 40.000 − 10.000 = 30.000 €3.000 €Da das Token vor 2026 gekauft wurde, gilt der Wert zum 31. Dezember 2025 als Anschaffungspreis: Der gesamte frühere Gewinn fällt aus der Bemessungsgrundlage, und die Steuer sinkt entsprechend
SchweizNichts auf den Gewinn0 Fr.Die Vermögenssteuer und die AHV der Nichterwerbstätigen, jedes Jahr fällig, Gewinn hin oder her
LuxemburgNichts ab sechs Monaten0 €Unter sechs Monaten unterliegt der gesamte Gewinn dem progressiven Tarif, ohne Freibetrag und ohne Halbsatz
Kanada (Québec)20.000 $ zum Einkommen addiert5.138 bis 10.661 $Die Umqualifizierung in Unternehmenseinkommen verdoppelt die Bemessungsgrundlage: 100 % statt 50 %

Behalte vor allem die letzte Spalte im Kopf: In keinem der fünf Länder entspricht der angezeigte Satz den tatsächlichen Kosten. Dahinter steckt immer eine individuelle Variable, und sie ist es, die entscheidet.

Der Simulator der fünf Länder

Wähle dein Land, deine Beträge und deine Situation: Die Berechnung läuft mit den geprüften Parametern dieser Serie ab, und jede Zeile zeigt die angewandte Regel. Für die Schweiz ist der Kanton obligatorisch — die Vermögenssteuer ist dort kantonal und kommunal, ohne jede Bundesebene. Alles wird in deinem Browser berechnet: Nichts wird übertragen oder gespeichert.

Der Simulator hält sich bei Fällen bewusst zurück, die kein Text klärt: DeFi und Wechsel des Steuerwohnsitzes. Derivate hingegen werden berechnet, Vorbehalte inklusive. Besser keine Zahl als eine falsche Zahl.

Frankreich: der erste Euro, aber ein Aufschub, der Gold wert ist

Frankreich ist das teuerste Land der Serie beim Veräußerungsgewinn und eines der komfortabelsten auf dem Weg dorthin. Der Satz beträgt 31,4 %: 12,8 % Einkommensteuer und 18,6 % Sozialabgaben, wie die am 17. Juli 2026 geänderte Seite der DGFiP schreibt. Die Zahl von 30 %, die im gesamten französischsprachigen Web kursiert, entspricht dem alten Sozialsatz von 17,2 %, angehoben durch das Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz für 2026.

Doch Artikel 150 VH bis des CGI denkt in Portfolio-Gesamtwerten: Solange du im Krypto-Universum bleibst, ist nichts fällig. Von BTC zu ETH wechseln, dich in Stablecoins flüchten, zwischen zwanzig Paaren arbitrieren — keine sofortige Steuer. Das ist der Steueraufschub bei Tauschgeschäften, und es ist eine französische Besonderheit: Belgien, Luxemburg und Kanada behandeln den Swap allesamt als steuerpflichtige Veräußerung. Für einen aktiven Trader, der sein Portfolio dreht, ohne je in Euro auszusteigen, ist der Liquiditätsunterschied erheblich.

Zweite Besonderheit, unsichtbar in den allgemeinen Übersichten: Terminkontrakte und Perpetuals fallen nicht unter dieses Regime. Artikel 150 VH bis erfasst nur Krypto-Assets, die MiCA unterliegen, und MiCA schließt aus seinem Anwendungsbereich aus, was ein Finanzinstrument ist. Die Texte führen dann zu Artikel 150 ter des CGI: gleicher Gesamtsatz, aber weder Schwelle von 305 € noch Aufschub, Formular 2074 statt 2086 — und vor allem zehn Jahre vortragbare Verluste, während die Verluste auf dem Spot über keine einzige Verlängerung vorgetragen werden können. Diese positive Einordnung bleibt eine schlüssige juristische Herleitung, keine veröffentlichte Verwaltungsposition: Wir sagen das, statt es zu verschweigen.

Schließlich ahndet Frankreich schon die bloße Nichtdeklaration eines Kontos: 750 € Bußgeld pro nicht gemeldetem ausländischem Konto, eine auf zehn Jahre verlängerte Nachforderungsfrist, ohne jede Betragsgrenze. Der Frankreich-Artikel erläutert die Berechnung Zeile für Zeile, die Option für den progressiven Tarif und das neue NFT-Regime.

Belgien: 10 %, eine Momentaufnahme zum 31. Dezember 2025 und kein Vortrag

Das ist die brutalste Änderung der Serie. Bis zum 31. Dezember 2025 war ein Krypto-Veräußerungsgewinn im Rahmen der normalen Verwaltung des privaten Vermögens in Belgien steuerfrei. Seit dem 1. Januar 2026 besteuert das Gesetz vom 6. April 2026 ihn mit 10 %, nach einem jährlichen Freibetrag von 10.000 € pro natürlicher Person. Eine gute Nachricht, auf die kaum jemand hinweist: Es kommt kein kommunaler Zuschlag hinzu — die 10 % sind der Endsatz.

Der zentrale Mechanismus ist der Referenzwert zum 31. Dezember 2025: Für jeden vor 2026 erworbenen Vermögenswert gilt er als Anschaffungspreis. Frühere Wertsteigerungen bleiben endgültig außerhalb des Anwendungsbereichs. Aber der Spiegeleffekt ist grausam, und niemand schreibt es: Die gleiche Regel gilt für Verluste. Ein 2021 für 10.000 € gekauftes Token, das Ende 2025 noch 3.000 € wert ist und 2026 für 2.000 € verkauft wird, erzeugt keinen Verlust von 8.000 €, sondern von 1.000 €. Die Momentaufnahme heiligt die vergangenen Gewinne und beschneidet die Verluste.

Für einen Trader sind zwei Punkte Gold wert. Erstens fallen Derivate in dieselbe Kategorie wie Spot: Ein Verlust auf Perpetuals wird mit einem Spot-Gewinn verrechnet, oder sogar mit einem Aktiengewinn, im gleichen Jahr. Zweitens gibt es keinen Vortrag auf das folgende Jahr: Ein Drawdown-Jahr ist steuerlich verloren, genau wie beim französischen Spot.

Bleibt die gefährlichste Ebene: Stellt die Verwaltung fest, dass die Geschäfte über die normale Verwaltung des privaten Vermögens hinausgehen, steigt der Satz auf 33 %, die kommunalen Zuschläge kommen hinzu, und vor allem verschwindet die Momentaufnahme vom 31. Dezember 2025 — der gesamte Gewinn seit dem tatsächlichen Kauf wird wieder steuerpflichtig. Die Hebelwirkung ist eines der Indizien für dieses Bündel. Der Belgien-Artikel erläutert die drei Stufen und erklärt, warum auf Krypto-Spot rechtlich kein Mobiliensteuervorabzug geschuldet ist.

Schweiz: null auf den Gewinn, aber man zahlt jedes Jahr

Die Schweiz besteuert Kapitalgewinne, die eine Privatperson auf ihrem privaten beweglichen Vermögen erzielt, nicht: Artikel 16 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer stellt sie ausserhalb des Anwendungsbereichs der Einkommenssteuer. Der Punkt, den alle Schweizer Übersichten vergessen und der eine Trading-Schule direkt betrifft: Diese Befreiung deckt auch Derivate ab. Das Dossier der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu Obligationen, derivativen und strukturierten Produkten schreibt unter Ziffer 3.4.3, dass Gewinne aus Termingeschäften „steuerfrei bleiben“.

Die Gegenleistung ist total und nicht verhandelbar: Kein privater Verlust ist abziehbar, auch nicht eine Liquidation auf Perpetuals. Ein Schweizer Trader, der im Jahresverlauf 100.000 Fr. verliert, hat strikt nichts abzuziehen, nirgends. Das ist das einzige der fünf Länder, in dem die Symmetrie derart greift.

Ausserdem zahlt man, ohne verkauft zu haben. Die Vermögenssteuer ist ausschliesslich kantonal und kommunal — keine Bundesebene — und der Unterschied ist spektakulär: Bei 500.000 Fr. Reinvermögen zahlt eine alleinstehende Person rund 187 Fr. in der Stadt Zug und 2.509 Fr. in Lausanne, ein Verhältnis von 1 zu 13. Dieses Verhältnis zitiert jeder, und niemand relativiert es: Wer ohne Erwerbstätigkeit von seinem Portfolio lebt, zahlt zusätzlich AHV-Beiträge auf seinem Vermögen, von 530 bis 26.500 Fr. pro Jahr, AHV, IV und EO zusammengenommen, auf Grundlage von Artikel 28 der AHVV. Diese Abgabe ist eidgenössisch, also in beiden Städten identisch: Sie überdeckt den kantonalen Unterschied.

Schliesslich ist das eigentliche Schweizer Risiko nicht der Satz, sondern die Qualifikation. Das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV stellt fünf kumulative Kriterien auf und ordnet Derivate ausdrücklich den Wertschriften zu: Jede Eröffnung und jede Schliessung zählt zur Volumenobergrenze, und Kriterium 5 lässt sie nur zur Absicherung bestehender Positionen zu. Der Rückgriff auf fremde Gelder wird dort als „aussagekräftigstes Indiz“ eines gewerbsmässigen Handels beschrieben. Perpetuals mit Hebel zu traden kreuzt also mit Sicherheit das Kästchen des Volumens an; jenes der Finanzierung bleibt offen, da keine veröffentlichte Doktrin sagt, ob die interne Marge einer Exchange eine Finanzierung durch fremde Gelder darstellt. Der Schweiz-Artikel nennt die kantonalen Tarife und die fünf Kriterien im Detail.

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Luxemburg: sechs Monate, dann ist es null

Luxemburg kennt keine spezifische Steuer auf Krypto-Assets, und kein luxemburgischer Steuertext verwendet auch nur das Wort. Das Rundschreiben vom 26. Juli 2018 legt fest, dass virtuelle Währungen „immaterielle Vermögenswerte darstellen“: Sie folgen damit dem allgemeinen Recht der beweglichen Güter des Privatvermögens, und alles hängt von sechs Monaten ab.

Nach mehr als sechs Monaten Haltedauer fällt der Gewinn in keine der acht Einkommenskategorien des Gesetzes: Das ist keine bedingte Steuerbefreiung, sondern das schlichte Fehlen eines Steuertatbestands. Innerhalb der sechs Monate handelt es sich um einen „Spekulationsgewinn“ im Sinne von Artikel 99bis, besteuert nach dem progressiven Tarif, mit einer Freigrenze von 500 € pro Jahr, die alle spekulativen Vermögenswerte des Jahres zusammenzählt, nicht nur die Kryptowerte.

Was die 0 % dagegen kosten, steht nirgendwo geschrieben. Ein nach mehr als sechs Monaten realisierter Verlust ist von gar nichts abziehbar — weder von einem Spekulationsgewinn desselben Jahres noch von irgendetwas anderem. Und unterhalb der sechs Monate gewährt die Regelung weder den Freibetrag von 50.000 €, den Presse und luxemburgische Kanzleien unablässig zitieren, noch den halben Satz für außerordentliche Einkünfte: Das Gesetz reserviert beides anderen Artikeln. Ein einmaliger großer Veräußerungsgewinn wird daher zum vollen Tarifsatz besteuert, bis zu 47,18 %, wenn man Einkommensteuer, Beschäftigungsfonds und Pflegeversicherungsbeitrag zusammenzählt.

Zwei blinde Flecken vervollständigen das Bild. Das Rundschreiben von 2018 umfasst 1.359 Wörter und enthält kein einziges Vorkommen der Wörter „Derivat“, „Future“, „Option“, „Hebel“ oder „CFD“: Die Behandlung eines Gewinns aus einem bar abgerechneten Derivat ist durch keinen Text geklärt, und wir werden hier keinen Satz nennen. Sicher bleibt, dass ein Leerverkauf ohne jede Haltedauerbedingung unter Artikel 99bis fällt und dass sich der Anschaffungspreis nach dem gewichteten Durchschnittspreis bestimmt, wobei FIFO und LIFO ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Artikel Luxemburg beschreibt die genaue Vorgehensweise bei der Erklärung und den Fall des Grenzgängers.

Kanada und Québec: die Hälfte des Gewinns, und zwei Erklärungen

Kanada kennt weder eine Vermögenssteuer noch eine Erbschaftssteuer noch eine pauschale Krypto-Regelung: Alles läuft über die allgemeine Einkommensteuer, und jede Transaktion wird wie ein Tausch behandelt. Verkaufen, tauschen, mit einem Gut bezahlen: Jede Veräußerung ist steuerpflichtig, zum Verkehrswert in Dollar.

Der Ertrag wird anschließend als Kapitalgewinn eingestuft, von dem Artikel 38a) des Einkommensteuergesetzes nur die Hälfte in das steuerpflichtige Einkommen einbezieht, oder als Unternehmensertrag, der zu 100 % einbezogen wird. Ein Punkt, der überall korrigiert werden muss: Der 2024 angekündigte erhöhte Einbeziehungssatz von 66,67 % wurde annulliert, und der konsolidierte Gesetzestext nennt weiterhin „½“. Die für die Einkünfte 2026 geltende Regel liegt also bei 50 %, ohne jede Schwelle von 250.000 $. Daher die 12,845 bis 26,6525 % in der Tabelle: Das ist die Hälfte des kombinierten Grenzsteuersatzes eines Einwohners von Québec, der von 25,69 % bis 53,305 % reicht, sobald man die um den Québecer Freibetrag von 16,5 % verminderte Bundessteuer zu den Provinzsätzen von 14 bis 25,75 % addiert.

Die eigentliche Bruchlinie liegt woanders. Die kanadische Steuerbehörde (Canada Revenue Agency) veröffentlicht sechs Anzeichen für den Betrieb eines Unternehmens, und eines davon nennt ausdrücklich die Fremdfinanzierung: „Financing — You finance your crypto-asset purchases by some form of debt“. Der Wechsel auf die Unternehmensseite verdoppelt die Bemessungsgrundlage, vom Einfachen zum Doppelten beim effektiven Steuersatz. Keines dieser sechs Kriterien ist für sich allein entscheidend, und es gibt keine bezifferte Schwelle: Die Einstufung erfolgt anhand der Tatsachen, von Fall zu Fall. Wenn du über eine Prop Firm handelst, stellt sich die Frage noch einmal anders, da die Vergütung in der Regel kein Kapitalgewinn ist.

Beim Papierkram ist Kanada das aufwendigste der fünf Länder. Das Bundesformular T1135 ist fällig, sobald die Anschaffungskosten der bestimmten ausländischen Vermögenswerte 100.000 $ übersteigen, und die tatsächliche Strafe ist nicht auf 2.500 $ gedeckelt, wie es fast alle Inhalte schreiben: Sie kann nach Mahnung bis zu 24.000 $ erreichen, zuzüglich 5 % der Anschaffungskosten. In Québec kommt das TP-21.4.39 hinzu, fällig bereits beim bloßen Besitz, ohne Schwelle und sogar ohne jede Transaktion im Jahr. Der Artikel Kanada und Québec detailliert die kombinierten Stufen, die Québecer Mindeststeuer und die genauen Formulare.

Was passiert, wenn man umzieht

Das ist die am häufigsten gestellte und am schlechtesten beantwortete Frage: Wegziehen setzt die Zähler nicht auf null zurück, und zwei der fünf Länder dieser Serie besteuern bereits beim Wegzug.

LandBeim WegzugBei der Ankunft
BelgienFiktive Veräußerung des gesamten Portfolios: Die Verlegung des Wohnsitzes aus Belgien wird einer entgeltlichen Veräußerung gleichgestelltStep-up: Der Anschaffungswert gilt als gleich dem Wert am ersten Tag der Steuerpflicht
KanadaVermutete Veräußerung zum Verkehrswert, außer für einen Ansässigen mit weniger als sechzig Monaten in den letzten zehn JahrenStep-up: Der neue Ansässige gilt als habe er seine Vermögenswerte am Tag seiner Ankunft zum Verkehrswert erworben
FrankreichKeine Exit Tax auf direkt gehaltene Krypto-Assets — eine Lektüre des Gesetzestexts, nicht durch eine Verwaltungsanweisung bestätigtKein gesetzlich vorgesehener Step-up: ein ungeklärter Punkt
SchweizKeine Besteuerung nicht realisierter Wertsteigerungen; die Vermögenssteuer wird prorata temporis berechnetGleiche Regel anteilig; bei einem Umzug zwischen Kantonen zählt der Wohnsitz am 31. Dezember für das ganze Jahr
LuxemburgBesteuerung beschränkt auf Einkünfte aus der Zeit der AnsässigkeitKein Step-up: Der Sechs-Monats-Zähler läuft seit dem ursprünglichen Kauf weiter, und der im Ausland aufgelaufene Veräußerungsgewinn bleibt in der Bemessungsgrundlage

Zwei praktische Lehren. Erstens: Wer Belgien oder Kanada mit einem Portfolio mit hohem nicht realisiertem Veräußerungsgewinn verlässt, löst die Besteuerung aus, ohne dass auch nur ein Euro vereinnahmt wird. Belgien sieht vor, dass die Zahlungspflicht bei Rückkehr innerhalb von vierundzwanzig Monaten erlischt, und Kanada erlaubt einen Zahlungsaufschub, doch die Schuld entsteht am Tag des Wegzugs.

Zweitens verdient das Fehlen eines luxemburgischen Step-up einen klaren Blick. Sich im Großherzogtum niederzulassen, bereinigt nichts: Wenn du innerhalb der sechs Monate nach deiner Ankunft kaufst und wieder verkaufst, ist der gesamte Veräußerungsgewinn luxemburgisch. Kanada dagegen setzt den Anschaffungswert neu auf den Wert am Tag der Ankunft fest.

Eine letzte Erinnerung, und sie ist nicht bloß Formsache: Der Steuerwohnsitz lässt sich nicht nach Belieben wählen. Er wird festgestellt, ausgehend vom Wohnsitz, dem hauptsächlichen Aufenthalt, dem Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen und, im Konfliktfall, den Kriterien des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens. Im Dezember umzuziehen, um im Januar zu verkaufen, während man seine Wohnung, seine Familie und seine Konten im Herkunftsland behält, ist genau das Muster, auf das die Verwaltungen zuerst schauen. Ein aus steuerlichen Gründen beschlossener Umzug ist nicht illegal; ein Scheinumzug dagegen schon.

2026, das erste Jahr ohne Anonymität

Das Argument „die sehen sowieso nichts“ hat jetzt ein Verfallsdatum, und es ist in jedem Land ein anderes. Zwei Zwillingsregelwerke werden ausgerollt: der CARF der OECD, der weltweite Rahmen für die Meldung von Krypto-Assets, und seine europäische Umsetzung DAC 8, die Richtlinie (EU) 2023/2226. In beiden Fällen sind es die Plattformen, die melden, nicht die Nutzer.

LandNationaler TextErfasste TransaktionenErste Übermittlung
FrankreichDekret Nr. 2025-1276 vom 19. Dezember 2025Seit dem 1. Januar 2026Im Jahr 2027
BelgienUmsetzung von DAC 8Seit dem 1. Januar 2026Zwischen dem 1. Januar und dem 30. September 2027, europäisches Zeitfenster
LuxemburgGesetz vom 27. März 2026Seit dem 1. Januar 2026Spätestens am 30. Juni 2027
SchweizCARF, gesetzliche Grundlage verabschiedetNicht in 2026Frühestens am 1. Januar 2027
KanadaTeil XXI im Entwurf, nicht verabschiedetKeine PflichtNicht in Kraft

Zwei Korrekturen sind hier nötig, weil sie gegen den Strom dessen gehen, was überall geschrieben steht. Die Schweiz ist bewusst im Verzug: Ihr Staatssekretariat für internationale Finanzfragen schreibt schwarz auf weiss, dass „die gesetzlichen Grundlagen des AIA für Krypto-Assets im Jahr 2026 somit nicht anwendbar sein werden“, wobei die Liste der Partnerstaaten noch Gegenstand parlamentarischer Beratungen ist. Und Kanada hat nichts verabschiedet: Die Gesetzesvorschläge zur Schaffung eines Teils XXI des Einkommensteuergesetzes sind nicht in Kraft, und die Plattformen melden daher 2026 nichts automatisch.

Das heißt nicht, dass diese beiden Länder weniger sehen: Der gemeinsame Meldestandard für Finanzkonten gilt dort schon seit Jahren. Nur der Zeitplan unterscheidet sich, und das muss man genau so sagen.

Was die fünf Länder gemeinsam haben: die Unklarheit

Alle fünf Regelwerke wissen, wie man über einen Kauf und einen Wiederverkauf spricht. Keines weiß über den Rest Bescheid.

Das Staking wird in keinem der fünf Länder gesetzlich geregelt: Frankreich stützt sich auf eine FAQ-Seite, Belgien auf eine nicht gefestigte Einstufung, Luxemburg hat gar nichts, Kanada erfasst nur das Staking auf zentralisierten Plattformen. Yield Farming, Lending und Airdrops liegen in allen fünf Ländern in der Grauzone.

Bei Perpetuals ist es noch schlimmer. Frankreich stuft sie im Umkehrschluss ein, Belgien wirft sie in denselben Topf, ohne zu sagen, wie das Ergebnis einer Position zu berechnen ist, die Schweiz hat keinerlei Doktrin zu Funding Rates oder zu Zwangsliquidationen, Luxemburg verwendet das Wort nicht, und Kanada hat keine Position zu den Finanzierungskosten veröffentlicht. Fünf Länder, fünf Schweigen, am selben Punkt.

Eine einzige praktische Konsequenz gilt überall: Die Beweislast liegt bei dir. Ein sauber geführtes Trading-Tagebuch, datierte Exporte, eine dokumentierte und über die Jahre konsequent beibehaltene Methode sind mehr wert als jede im Forum gefundene Antwort. Das gilt auch für Ordinals und NFTs, die nur in einem einzigen Land eine eigene Regelung haben.

Was wir nicht behaupten

Ein ehrlicher Vergleich sagt auch, wo sein Wissen endet. Zum 3. September 2026 sind durch keinen Text, keine Verwaltungsanweisung und keine Rechtsprechung geklärt: die genaue Einstufung eines Krypto-Perpetual-Kontrakts in den fünf Ländern; die Behandlung von Funding Fees, Teilschließungen und Netting; Lending, Yield Farming, Airdrops und besicherte Kredite; der Anschaffungswert eines unentgeltlich erhaltenen Tokens; die Abziehbarkeit eines Verlusts durch Diebstahl, Hacking, verlorene Schlüssel oder Plattforminsolvenz; die Behandlung von NFTs außerhalb des französischen Falls, und selbst in Frankreich außerhalb des ausdrücklichen Verweises auf die Regelung für Kunstgegenstände; die Existenz eines Step-up bei der Ankunft in Frankreich; die indexierten Tarife der Einkünfte 2026 in Frankreich und Belgien, die erst 2027 bekannt sein werden; und die Formularnummern des Jahrgangs 2026, die noch nicht veröffentlicht sind.

Hinzu kommen länderspezifische Vorbehalte, die in den jeweiligen Artikeln im Detail behandelt werden: der Ausgang einer möglichen Klage gegen das belgische Gesetz vom 6. April 2026, das Schicksal der luxemburgischen Freigrenze von 500 € bei gemeinsamer Veranlagung, oder die Anwendung eines archivierten kanadischen Rundschreibens zu Terminkontrakten auf Krypto-Assets. Dokumentiere deine Methode, halte dich daran, und lass deine Situation von einem Fachmann prüfen, statt die Antwort aus einem Forum oder von einer künstlichen Intelligenz abzuschreiben.

Häufig gestellte Fragen

Welches der fünf Länder besteuert am wenigsten?

Allein bezogen auf den Veräußerungsgewinn liegen Luxemburg (nach mehr als sechs Monaten) und die Schweiz gleichauf bei 0 %. Doch die beiden 0 % sind nicht von gleicher Natur: Die luxemburgische ist an eine Haltedauer gebunden und entfällt unter sechs Monaten, die schweizerische ist bedingungslos, geht aber mit einer jährlichen Vermögenssteuer einher und, für eine nicht erwerbstätige Person, mit AHV-Beiträgen, die auf demselben Vermögen beruhen. Keine der beiden ist „umsonst“ oder zugänglich, ohne dort tatsächlich ansässig zu sein.

Funktioniert es, vor dem Verkauf umzuziehen?

Das hängt vollständig vom Herkunftsland ab. Belgien oder Kanada zu verlassen, löst eine sofortige Besteuerung der nicht realisierten Wertsteigerungen aus, noch vor dem Verkauf. Die Schweiz oder Luxemburg zu verlassen, löst nichts aus, und auch Frankreich zu verlassen löst bei direkt gehaltenen Krypto-Assets nichts aus — für Frankreich ist das eine Lesart der Texte, die kein Verwaltungskommentar bestätigt hat. Und in jedem Fall wird der Steuerwohnsitz anhand von Tatsachen festgestellt — Wohnsitz, Aufenthalt, Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen — und nicht anhand einer bloßen Adresse auf dem Papier.

In welchem Land wird der Tausch Krypto gegen Krypto besteuert?

In drei von fünf Ländern. Belgien erfasst ihn ausdrücklich, Luxemburg behandelt ihn als Veräußerung mit anschließendem Erwerb, Kanada analysiert ihn als Tausch. Die Schweiz besteuert ihn nicht, da sie den privaten Gewinn nicht besteuert, doch jeder Swap zählt zum Transaktionsvolumen, das für den Safe Harbor berücksichtigt wird. Nur Frankreich bietet einen echten Besteuerungsaufschub: Das ist sein konkretester Vorteil für einen aktiven Trader.

Wo werden meine Verluste am besten behandelt?

In Kanada: Kapitalverluste lassen sich drei Jahre rückwirkend und unbegrenzt vorwärts mit Kapitalgewinnen verrechnen. In Frankreich nur bei Derivaten, mit zehn Jahren Vortrag — der Spot-Handel bietet dagegen keinen Vortrag. Belgien und Luxemburg beschränken die Verrechnung auf dasselbe Jahr. Die Schweiz erlaubt keinerlei Abzug eines privaten Verlusts, was die logische Kehrseite ihrer Steuerbefreiung ist.

Wie werden Perpetuals und Hebel in den fünf Ländern behandelt?

Überall schlecht. Frankreich nimmt sie aus seiner Krypto-Regelung heraus und ordnet sie den Termingeschäften zu, per juristischer Ableitung und nicht durch eine veröffentlichte Position. Belgien stuft sie in dieselbe Kategorie wie den Spot-Handel ein, zum selben Satz, ohne zu sagen, wie das Ergebnis einer Position zu berechnen ist. Die Schweiz befreit sie wie den Spot-Handel, doch der Hebel gilt dort als der aussagekräftigste Indikator für gewerbsmässigen Handel. Luxemburg hat keine Position. Und in Kanada ist die Fremdfinanzierung eines der sechs Kriterien für die Neueinstufung.

Muss ein im Ausland gehaltenes Portfolio angegeben werden?

Ja, in allen fünf Ländern, über unterschiedliche Mechanismen. Frankreich hat ein eigenes Formular und ein Bußgeld von 750 € pro nicht angegebenem Konto. Belgien kombiniert die Angabe in der Einkommensteuererklärung mit einer Meldung an die zentrale Kontaktstelle der Nationalbank. Kanada verlangt das T1135 ab Anschaffungskosten von 100.000 $, und Québec ein Formular, das bereits beim bloßen Besitz fällig wird. Die Schweiz und Luxemburg haben kein spezifisches Formular: Alles läuft über die Erklärung des weltweiten Einkommens und Vermögens.

Ändert eine Wallet in Eigenverwahrung etwas an der Situation?

Steuerlich nicht: Der Aufbewahrungsort ändert weder den Steuertatbestand noch den Satz. Bei den Erklärungspflichten hängt es vom Land ab — in Frankreich ist eine Wallet in Eigenverwahrung für fungible Krypto-Assets kein bei einem Dritten eröffnetes Konto, doch für NFTs gilt eine andere Regel; in Kanada bleibt der Status der Eigenverwahrung im Hinblick auf das T1135 umstritten. In jedem Fall lässt sie das Einkommen nicht verschwinden: Sie verlagert die Beweislast vollständig auf dich.

Melden die Plattformen meine Transaktionen bereits an das Finanzamt?

Sie erfassen die Daten seit dem 1. Januar 2026 in den drei EU-Ländern dieser Serie, und die ersten Übermittlungen erfolgen 2027 für die Transaktionen von 2026. In der Schweiz gilt der automatische Informationsaustausch für Krypto-Assets 2026 nicht und kann frühestens ab dem 1. Januar 2027 starten. In Kanada befindet sich der Rahmen noch im Stadium von Gesetzesvorschlägen: Es wird nichts automatisch übermittelt.

Hinweis

Dieser Inhalt ist informativ und auf dem Stand vom 3. September 2026. Er stellt keine individuelle Steuerberatung dar: Wir sind keine Steuerberater, und die Situation jedes Einzelnen unterscheidet sich je nach Steuerwohnsitz, der Art seiner Geschäfte, seinem Kanton oder seiner Provinz und der Historie seines Portfolios. Ein Vergleich verdichtet naturgemäß: Jede Zeile der obigen Tabellen deckt Ausnahmen ab, die in den fünf länderspezifischen Artikeln im Detail behandelt werden. Die zitierten Texte können geändert werden, insbesondere durch die Finanzgesetze für 2027. Vor jeder Entscheidung mit erheblichen Beträgen, und erst recht vor einem Wohnsitzwechsel, konsultiere einen Fachmann in jedem betroffenen Land.

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